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Warum Pflegegeld ?
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit):
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 4 Stunden entfallen müssen.
(Quelle: AOK Leistung Spezial: Die soziale Pflegeversicherung, Dezember 2003)
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